
Produkte für Kinder können hormonstörende Substanzen enthalten.
Trotz strenger Vorschriften können Puppen, Spielzeugautos und Baukästen weiterhin gesundheitsschädliche Chemikalien aufweisen.
Die Liste gefährlicher Chemikalien in Alltagsprodukten ist umfangreich: neue Flammschutzmittel, bestimmte Bisphenole, PFAS (bekannt als „ewige Chemikalien“), unregulierte Phthalate und Biozide. So wurde beispielsweise in Spielzeug, Haarprodukten und Küchenutensilien, die zwischen 2018 und 2021 in 37 Ländern in Europa, Afrika und Asien gesammelt und von der tschechischen NGO Arnika analysiert wurden, TBBPA (Tetrabrombisphenol A) nachgewiesen. Dieses besonders besorgniserregende Flammschutzmittel wurde sogar in relativ hohen Konzentrationen in Produkten gefunden, die auf dem EU-Markt erhältlich sind. TBBPA kann bereits in sehr geringen Mengen gesundheitsschädliche Auswirkungen haben, zur Krebsentstehung beitragen und das Hormonsystem beeinträchtigen. Obwohl einige solcher giftigen Flammschutzmittel in Spielzeug verboten sind, werden weiterhin schädliche Substanzen in Kunststoffprodukten gefunden, da sie durch ähnliche giftige Alternativen ersetzt wurden.
Während der Untersuchung wurde festgestellt, dass Produkte, die in Tschechien, Österreich, Deutschland, Spanien, Frankreich oder Portugal gekauft wurden, einige der höchsten TBBPA-Konzentrationen enthielten.
„TBBPA ist ein bedauerlicher Ersatz für die bereits verbotenen polybromierten Diphenylether (PBDE), persistente bromierte Flammschutzmittel, die durch die Stockholmer Konvention weltweit verboten sind. Es handelt sich um einen endokrinen Disruptor und ein potenzielles Karzinogen. Frühere Studien haben gezeigt, dass es die Funktion der Schilddrüsenhormone beeinträchtigt. Alarmierenderweise wurden einige der höchsten TBBPA-Werte in Spielzeugproben nachgewiesen. Kinder und schwangere Frauen sind besonders anfällig für endokrine Disruptoren“, erklärt Jindřich Petrlík, Leiter des Toxikologie- und Abfallprogramms von Arnika.
TBBPA findet häufig unbeabsichtigt seinen Weg in Produkte, indem es als Verunreinigung aus recyceltem Elektroschrott in billigem Spielzeug und anderen Konsumgütern von nicht regulierten Marken verwendet wird.
Eine Chemikalie wird verboten, eine andere taucht auf
Weitere Schadstoffe, die in Kinderprodukten nichts zu suchen haben, sind Bisphenole. Diese Chemikalien stören nachweislich den Hormonhaushalt von Kindern und werden in wissenschaftlichen Studien mit gesundheitlichen Auswirkungen wie einem geringeren IQ, kognitiven Beeinträchtigungen und Fettleibigkeit in Verbindung gebracht.
Die Gruppe der Bisphenole umfasst etwa 50 strukturell ähnliche Substanzen. Aktuell sind nur die Bisphenole in Spielzeug verboten, die als CMR-Stoffe (krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind. Endokrine Disruptoren unter den Bisphenolen sind weiterhin erlaubt. Im Jahr 2024 unternahm die EU-Kommission jedoch einen wichtigen Schritt, indem sie BPA und andere hormonell wirksame Bisphenole aus Lebensmittelverpackungen und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, verbot.
Die EU plant, die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug zu ändern, um ein Verbot für die gesamte Gruppe der endokrin wirksamen Chemikalien (EDCs) einzuführen. Dies soll verhindern, dass ein schädlicher Stoff durch eine ähnlich giftige Alternative ersetzt wird. Ein Beispiel dafür ist, dass BPA in Thermopapier oft durch ähnliche, aber ebenfalls schädliche Bisphenole wie BPS oder BPF ersetzt wurde. Um Kinder zu schützen, ist daher ein Verbot der gesamten Gruppe der Bisphenole in Spielzeug von entscheidender Bedeutung.
„Eltern sollten Spielzeug aus natürlichen Materialien bevorzugen oder bei europäischen Herstellern kaufen, die eine strenge Chemikalienpolitik verfolgen, die über die geltenden Vorschriften hinausgeht, indem sie ganze Gruppen von Schadstoffen einschränkt. Am besten wäre jedoch ein umfassendes Verbot endokriner Disruptoren in Spielzeug für den EU-Markt“, fügt Karolína Brabcová, Leiterin der Verbrauchersicherheitsprojekte von Arnika, hinzu.
Blick in die Zukunft
Die Stellungnahme der EU-Mitgliedstaaten wird entscheidend für das Gesetzgebungsverfahren sein, das voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2025 abgeschlossen sein wird.
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