CHEMIKALIEN IN DER STADT

Ihr Recht auf Information

Verbraucher in Europa haben das Recht zu wissen, ob die Produkte, die sie verbrauchen, gefährliche Chemikalien enthalten. Die EU ermöglicht mit ihrer Verordnung namens „REACH“ den Verbrauchern, zu wissen, ob die Produkte, die sie kaufen, bestimmte Chemikalien enthalten, die schwere und vielleicht irreversible Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Diese Substanzen werden als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet und finden sich in sehr vielen Produktgruppen, die wir im Alltag verwenden. Ein Verbraucher kann einen Brief an einen Hersteller senden und Informationen zu einem bestimmten Produkt anfordern. Der Hersteller ist verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen zu antworten.

Mit der Wahl der Produkte, die wir konsumieren, senden wir ein direktes Signal an die Produzenten, welche Art von Produkten wir kaufen möchten. Wir als Verbraucher können mit  unserer Nachfrage dazu beitragen, dass Produkte angeboten werden, die unserer Gesundheit und der Umwelt nicht schaden.

Ein Beispiel für einen Brief an Lieferanten:

(Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC – Substances of very high concern) in Ihren Erzeugnissen entsprechend der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH))

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie beliefern uns mit folgenden Erzeugnissen:

  • Erzeugnis 1 (Artikelnummer / andere Spezifikation)
  • Erzeugnis 2 (Artikelnummer / andere Spezifikation)

Die REACH-Verordnung verpflichtet Lieferanten von Erzeugnissen über Stoffe in diesen Erzeugnissen zu informieren, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden (SVHC).

Artikel 33(1) REACH legt fest, dass Lieferanten von Erzeugnissen die Abnehmer dieser Erzeugnisse über SVHC informieren müssen, die in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten sind. Der Lieferant muss dabei die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung stellen, muss aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes angeben.

Alle als SVHC identifizierten Stoffe sind in der so genannten Kandidatenliste aufgeführt (siehe Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): www.echa.europa.eu/candidate-list-table) zu der in der Regel zweimal jährlich neue Stoffe hinzugefügt werden. Lieferanten sollten die Abnehmer eines Erzeugnisses, das einen neu identifizierten SVHC über 0,1% (w/w) enthält, unverzüglich informieren so bald der Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde.

Wir bitten Sie daher höflichst uns für jedes der oben genannten Erzeugnisse unverzüglich die Informationen nach Artikel 33(1) REACH bereitzustellen oder uns die Abwesenheit von SVHC in diesen Erzeugnissen schriftlich zu bestätigen.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

Mit freundlichen Grüßen

Request of information on substances of very high concern (SVHC) in your articles according to Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH)

Dear Madam/Sir,

You supply us with the following article(s):

  • Article 1 (Product No/other identifier)
  • Article 2 (Product No/other identifier)

The REACH Regulation requires suppliers of articles to communicate information about substances in these articles that have been identified as substances of very high concern (SVHC).

According to Article 33(1) REACH, suppliers of articles have to inform the recipients of articles about SVHC contained in these articles above 0.1% weight by weight (w/w). Suppliers have to provide sufficient information, as available to them, to allow safe use of the article including, at minimum, the name of SVHC.

All substances identified as SVHC are listed in the so called Candidate List (see website of the European Chemicals Agency (ECHA): www.echa.europa.eu/candidate-list-table), to which further substances are usually added twice a year. Supplier should inform the recipients of an article that contains a newly identified SVHC above 0.1% (w/w) as soon as the substance has been included in the Candidate list.

We kindly ask you to provide us, without undue delay, with the information according to Article 33(1) REACH or confirm the absence of SVHC for each of the above listed articles.

Thank you for your cooperation.

Best regards