Chemikalienmanagement

ECHA nimmt 7 neue Substanzen in die Kandidatenliste der SVHC-Stoffe auf

Europäische Chemikalienagentur nimmt 7 neue Substanzen in die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) auf

Der Kampf gegen gefährliche Chemikalien ist niemals abgeschlossen. Ständig werden neue Substanzen auf den Markt gebracht, deren Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen überprüft werden muss. Und auch bei Substanzen, die schon länger im Einsatz sind, dauert es oft Jahre, bis in Studien ihre Gefährlichkeit belegt ist. Jetzt hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 7 neue Substanzen in die sogenannte „Kandidatenliste der SVHC-Stoffe“ mit aufgenommen. Die Kandidatenliste umfasst Substanzen, die sich nachgewiesenermaßen schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken können. Sie werden daher auch als „substances of very high concern“ (SVHC, besonders besorgniserregende Substanzen) bezeichnet. Zusammen mit den sieben Neuzugängen umfasst die Liste nun insgesamt 181 Substanzen. Zudem wurde der Eintrag für Bisphenol A (BPA) aktualisiert. Der Eintrag beinhaltet ab sofort auch die hormonstörenden Eigenschaften von BPA und seine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt.

Aus der Kandidatenliste priorisiert die EU-Kommission Stoffe für die Zulassungspflicht. Es wird ein Datum festgelegt, ab dem diese Stoffe nur noch in Bereichen verwendet werden dürfen, für die die ECHA eine Zulassung erteilt hat. Eine Zulassung ist zeitlich befristet. Das Ziel ist, diese Stoffe durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen.

Die Liste ist auf den Seiten der ECHA abrufbar: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

Wenngleich sich mit der Aufnahme in die Liste also noch keine sofortigen Zulassungspflichten ergeben, ist dies dennoch hilfreich für Verbraucher, da sich dadurch weitreichendere Informationspflichten in der Lieferkette ergeben (dazu mehr unter: https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/candidate-list-substances-in-articles).

Liste der 7 neu aufgenommenen Substanzen (SVHC):

Name der Substanz Einsatzzweck Wirkung
Chrysene Nebenprodukt bei der Herstellung von UV-Filtern und Farbstoffen Kanzerogen (Artikel 57a)
PBT (Artikel 57d)
vPvB (Artikel 57e)
Benz[a]anthracene Benzin- und Dieselabgasen, Tabak- und Zigarettenrauch, Steinkohlenteer, Holzkohle-Grillwaren und Mineralöle. Kanzerogen (Artikel 57a)
PBT (Artikel 57d)
vPvB (Artikel 57e)
Cadmium nitrate Dient der Erzeugung eines Perlmuttglanzes bei der Glas-und Porzellanherstellung. Kanzerogen (Artikel 57a)
Mutagen (Artikel 57b)
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57(f) – menschliche Gesundheit)
Cadmium hydroxide Für die Herstellung von elektronischen und optischen Geräten und in Laborchemikalien. Kanzerogen (Artikel 57a)
Mutagen (Artikel 57b)
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57(f) – menschliche Gesundheit)
Cadmium carbonate pH-Regulator und in Wasseraufbereitungsprodukten, Laborchemikalien, Kosmetika und Körperpflegeprodukten. karzinogen (Artikel 57a)
Mutagen (Artikel 57b)
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57(f) – menschliche Gesundheit)
1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18- Dodecachloropentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-diene (“Dechlorane Plus”TM) Nicht plastifizierendes Flammschutzmittel in Kleb-/ Dichtstoffen und Bindemitteln. vPvB (Artikel 57e)
Reaktionsprodukte von 1,3,4-thiadiazolidine-2,5-dithione, Formaldehyde & 4-heptylphenol, verzweigt & linear (RP-HP) mit ≥0.1% w/w 4-heptylphenol, verzweigt & linear Schmiermittelzusatz in Schmiermitteln und Fetten. Endokrin disruptive Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt)